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DSGV-Interpretationsleitfaden Integration der Outsourcing-Regelungen


 

Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement: MaRisk-Novelle 2009

Die Finanzkrise hat intensive Diskussionen zwischen der Bankenaufsicht und den Marktteilnehmern über die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen ausgelöst. Sowohl national als auch international wird über angemessene Maßnahmen beraten, um eine Wiederholung beobachteter Fehlentwicklungen zu verhindern. In Deutschland wurden erste Ergebnisse dieser Diskussionen am 14. August 2009 mit der zweiten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Aufsichtspraxis umgesetzt.

 

Die Schwerpunkte der internationalen Empfehlungen und somit auch der MaRisk-Novelle beziehen sich vor allem auf die Themenbereiche Stresstests, Liquiditätsrisiken, Anreiz- und Vergütungssysteme sowie Risikokonzentrationen. Aber auch an vielen einzelnen Stellen wurden Änderungen vorgenommen.

 

Mit der aktuellen MaRisk-Novelle wurde der Interpretationsleitfaden MaRisk des DSGV umfassend durch das Projekt „Umsetzungsunterstützung Solvabilität und MaRisk (USM)“ unter Mitwirkung der MaRisk-Experten der Sparkassen-Finanzgruppe überarbeitet. Die neue Version 3.0 bereitet die neuen (und alten) Anforderungen strukturiert auf und stellt den Bezug jeder Textziffer zur Praxis in der Sparkassen-Finanzgruppe her.

 

Der Interpretationsleitfaden MaRisk der Sparkassen-Finanzgruppe in der Version 3.0 ist so das erste vollständige Standardwerk zu den neuen MaRisk und gibt einen umfassenden Überblick über sämtliche Mindestanforderungen. Der Interpretationsleitfaden wird ergänzt durch das Anhangdokument „Integration der Outsourcing-Regelungen“. In diesem Dokument werden die Textziffern des Outsourcing-Moduls der MaRisk (AT 9) gesondert aufgearbeitet und dem Leser detailliert erläutert.

 

 

Hintergrund

Die Umsetzung der qualitativen Anforderungen der Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) verlangt in der so genannten Säule 2 von Basel II die Einführung eines Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP). Dieser bankinterne Prozess muss Verfahren zur Identifizierung, Messung, Steuerung und zum Reporting von Risiken im Kreditinstitut enthalten und soll zum Geschäftsvolumen des jeweiligen Instituts proportional sein. Dieser Prozess ist in Deutschland in den MaRisk verankert.

Die MaRisk stellen den kleinsten gemeinsamen Nenner aufsichtlicher Ansprüche für kleine Sparkassen bis hin zu Großbanken dar. Die Anforderungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Risikomanagements in den Instituten, auch wenn die Aufsicht vielfältige Öffnungsklauseln einräumt und den Instituten so ein den individuellen Gegebenheiten angemessenes Risikomanagement ermöglicht. Doch wie sieht dieser kleinste gemeinsame Nenner aus? Der MaRisk-Interpretationsleitfaden des DSGV beantwortet diese Frage aus Sicht der Sparkassen-Finanzgruppe für jede einzelne Anforderung der MaRisk.


Ansprechpartner
Martin Switaiski
Tel: 030 20225 5427
Fax: 030 20225 5404   
martin.switaiski@dsgv.de 

 

 

 


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